Die Anforderungen, die für eine Mitgliedschaft erfüllt sein müssen ergeben sich aus unserer Satzung:
Mitglieder des DVTI können natürliche oder juristische Personen werden, die folgende Kriterien erfüllen:
a) Betrieb mindestens einer stationären Tankinnenreinigungsanlage für Transportgefäße auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch ein Unternehmen mit deutschem Firmensitz,
b) die Anlage verfügt über eine behördlich vorgeschriebene Betriebsgenehmigung,
c) der Betreiber der Anlage ist nicht aufgrund des Anlagenbetriebes in den letzten drei Jahren rechtskräftig wegen der vorsätzlichen Begehung einer Umweltstraftat verurteilt worden.
Um das ECD verwenden zu dürfen, muß sich das Unternehmen einem SQAS-Audit unterzogen haben. Hierbei sind die gesetzlichen (M-Fragen) zu 100% zu erfüllen. Zudem sind die Vergabekriterien des DVTI zu beachten und einzuhalten.